Gestern, 19:01
(Gestern, 18:02)michael_fra schrieb: Da wir wahrscheinlich ein 50/50 Wechselmodell anstreben, war meine Idee, ein Kind auf sie neu anzumelden und das andere Kind ist halt nachwievor bei mir in der Ehewohnung gemeldet. Kann man das machen und ist das sinnvoll?
Ja, kann man manchen und ist sinnvoll.
Im Melderecht gibt es nur einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht zwei gleichwertige Wohnsitze.
