05-07-2026, 05:03
Also gemessen an den Möbeln, wo sie die Auszahlung beansprucht
Solltest du richtig vorsichtig sein mit der Ummeldung.
Wenn sie beide Kinder bei sich angemeldet hat, dann kann sie zum Jugendamt marschieren und sagen:
Ich bin alleinerziehend- und Du darfst dann Auskunft über all dein Einkommen machen .
Frag sie mal warum ihr das so wichtig ist ?
Solltest du richtig vorsichtig sein mit der Ummeldung.
Wenn sie beide Kinder bei sich angemeldet hat, dann kann sie zum Jugendamt marschieren und sagen:
Ich bin alleinerziehend- und Du darfst dann Auskunft über all dein Einkommen machen .
Frag sie mal warum ihr das so wichtig ist ?

