Gestern, 11:42
(Gestern, 00:00)SebastiAn86 schrieb:
- Ich möchte, dass das Gericht uns zum Jugendamt zurück schickt. Warum soll das Kind vor Gericht erscheinen?
- Ich habe Angst um das Wohl meines Kindes und möchte ihm dieses Erlebnis ersparen. Kann ich das verhindern?
- Ich sorge mich, dass das Kind durch den vermeintlichen Verlusst seines Umfeldes und das unabgesprochene Vorgehen seiner Eltern massiv verunsichert wird. Was kann ich tun, um dem Kind die falsche Ansprache der Mutter zu meinem Auszug zu ersparen? Die Anhörung vor Gericht kommt zu spät...
- Tut überhaupt irgendjemand etwas, was meine Vaterrolle im Leben meines Sohnes erhält?
- Kann ich mich gegen die ganze Scheisse irgendwie wehren bevor mir die Sicherung durchbrennt?
1. Beantragen, begründen. Kinder werden angehört, sobald sie in der Lage sind, ihren Willen und ihre Bedürfnisse zu äussern, das kommt ab 3 bis 4 Jahren in Frage.
2. Verhindern nicht, das entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen, du kannst nur dagegen argumentieren, ist aber erfahrungsgemäss schwierig, damit erfolgreich zu sein. Ich würde mich nicht zu sehr auf diese Feld konzentrieren.
3. Auch das: Du kannst nicht beeinflussen, was die Mutter zum Kind sagt. Selbst der unwahrscheinliche Fall einer Unterlassungsanordnung würde nichts nutzen, das lässt sich nicht vollziehen. Kontrollierbar ist nur, wie DU mit dem Kind kommunizierst.
4. Du hast auch starke Pluspunkte, Jugendamt und Erziehungsberatung, so wie du es schilderst. Das sind wichtige Gewichte in der Helferindustrie und sie werden vor Gericht auch angehört.
5. Du bist offenbar in Behandlung bei einem Psychologen, das ist sehr gut. Positiv, dass du auch diesen Weg gegangen bist, das tun Trennungsväter viel zu wenig. Wer das tut, bei dem brennt keine Sicherung durch, auch wenn sich die Dinge so entwickeln wie sie es bekanntermassen leider meistens tun. Meinem Gefühl nach tust du bereits, was möglich ist.
Beträge kann man korrigieren, aber mit Zeitbeschränkung.
