25-07-2026, 15:31
Entweder du übernimmst die Kontrolle beim Umgang und gestaltest den so, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt und fixierst das in einer Umgangsregelung oder einer von euch sucht um eine gerichtliche Umgangsregelung nach.
Siehe § 155 FamFG.
(25-07-2026, 10:41)Sumpfhai schrieb: Einen Gerichtstermin würde man eh erst in Monaten bekommen.
Siehe § 155 FamFG.

