21-09-2009, 13:43
Umgang mit den Grosseltern ist gegen den Willen auch mit §1685 nicht durchsetzbar. Es kann für das Kind nicht gut sein, wenn die Mutter nicht will, so der Tenor der Richter. Für einzelne Tage pro Monat hätte eine Klage nach §1685 gewisse Erfolgschancen, aber die Durchsetzung ist das Hauptproblem. Auf die 5-6 Tage innerhalb 14 Tagen kommt man garantiert nicht mit einem Gerichtsverfahren.
Man kann mehrere Strategien fahren. Am aussichtsreichsten wird es sein, wenn die Oma vor der Mutter schleimt, sich unterwirft, zu Kreuze kriecht, sich entschuldigt für was auch immer. Kindesschädigende Exen sind machtgeil, egozentrisch und kurzsichtig. Wirf ihnen die Kekse hin, die sie haben will, dann werden sie weich.
Eine andere Möglichkeit ist es, den Druck zu erhöhen, auf die Gefahr hin dass das Kind noch mehr drunter leidet. Der Vater zieht sich sachte ein Stück weit zurück, so dass die Erholungswochenenden für die Ex recht kurz werden.
Man kann mehrere Strategien fahren. Am aussichtsreichsten wird es sein, wenn die Oma vor der Mutter schleimt, sich unterwirft, zu Kreuze kriecht, sich entschuldigt für was auch immer. Kindesschädigende Exen sind machtgeil, egozentrisch und kurzsichtig. Wirf ihnen die Kekse hin, die sie haben will, dann werden sie weich.
Eine andere Möglichkeit ist es, den Druck zu erhöhen, auf die Gefahr hin dass das Kind noch mehr drunter leidet. Der Vater zieht sich sachte ein Stück weit zurück, so dass die Erholungswochenenden für die Ex recht kurz werden.