(07-11-2008, 04:21)Cocktail-Detlef schrieb: die meisten anzeigen wegen § 170 verpuffen und es gibt minimale strafen, weil das auch wieder dem staat geld kostet.
Offenbar nicht, wenn man die aktuellen Fälle in der juengsten Vergangenheit sieht.
Al
Wenn man zweimal ein 'Delikt' begeht, dann kann man zweimal verurteilt werden. Diese Information habe ich auch aus gesicherter Quelle.
Das bedeutet nicht nur, dass man sequentiell fuer zwei unterschiedliche Vaterschaften wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wird und einsitzen muesste, sondern auch, das im anschliessenden nachgewiesenem Wiederholungsfalle wieder einsitzen darf.
Bei Bewährungsstrafen, die dazu dienen, dem Vater mit der drohenden Gefängnisstrafe den letzten Blutstropfen auszuquetschen, können die Bewährungszeiten den Vater ueber mehrere Jahre fuer dieses 'Delikt' unter Druck setzen.
Die Bewährungsbedingungen werden dann nach Ablauf eines Jahres beliebig neu festgelegt.
Hält man das dann durch und kann nach zwei Jahren und 11 Monaten nicht mehr zahlen, dann geht es auch in den Knast.
Das ist meine Realität.
Jedoch, ich habe gegen diese Realität etwas unternommen: Ich bin nach Lilliput. Und hier ist es nicht so einfach jemanden zu finden und zurueckzufuehren. Traurig, aber wahr: Ich liebe mein Land, bin vertrieben worden.
Diese 'Schreibtischtäter' kann man man eigentlich nur mit anderen Schreibtischtätern wie A. Eichmann vergleichen, der auch nur nach geltenden Gesetzen Menschen vertrieb und vernichtete.
Sein Statement während des Prozesses in Jerusalem war: "Die Vorwuerfe sind richtig, ist aber nicht meine Schuld."
Mich wundert nur eines: Wieso lassen die Väter sich das gefallen?
Wieso gibt es fast keinen Widerstand dagegen?
Al Bundy, bereit!
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."