08-10-2009, 09:10
(02-10-2009, 20:28)p schrieb:(02-10-2009, 18:52)softblume schrieb: somit muß der andere auskunft geben
Du vermischst da zwei Dinge: Auskunftsanspruch und Sorgerecht.
Der Auskunftsanspruch ist im Normalfall unabhängig vom Sorgerecht. Er ist in §1686 BGB geregelt:
da liegt der fall bei mir anders. Wir haben zwar die gemeinsame sorge aber das abr und die gesundheitsfürsorge liegt bei mir alleine und in diesem falle muß die exe mich informieren wenn sie mit der kleinen zum doc geht!!!!
dirk