09-10-2009, 02:15
Nein muss sie nicht. Und wenn, dann kannst du das nicht mal einklagen. Habe einen Fall nachgelesen, wo ein Nicht-Sorgeberechtiger sogar zur Operation mit dem Kind gegangen ist, ohne Einwilligung des SB. In diesem Fall ließ der Richter die Kirche im Dorf und verurteilte den Vater nicht. Wenngleich eine Operation für mich etwas völlig anders ist. Da wird selbstverständlich die KM informiert. Jedoch nicht, wenns um ein Grippemittelchen geht, daß ich z.B. verschreiben lasse und die Grippe wieder auskuriert ist, bis das Umgangsrecht beendet.