OLG Brandenburg 10 UF 45/08: Urteil vom 11.11.2008
Die Beklagte litt an Nierenkrebs. Im September 2006 ist ihr eine Niere vollständig entfernt worden. Seither ist sie schwerbehindert mit einem GdB von 60.
...
Auch auf Seiten der Beklagten ist vom tatsächlichen Erwerbseinkommen auszugehen. Dass die Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Behinderung der Beklagten überobligatorisch ist, kann, da es an konkreten Darlegungen der Beklagten zu den Auswirkungen der Behinderung auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit fehlt, nicht angenommen werden.
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Die Beklagte litt an Nierenkrebs. Im September 2006 ist ihr eine Niere vollständig entfernt worden. Seither ist sie schwerbehindert mit einem GdB von 60.
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Auch auf Seiten der Beklagten ist vom tatsächlichen Erwerbseinkommen auszugehen. Dass die Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Behinderung der Beklagten überobligatorisch ist, kann, da es an konkreten Darlegungen der Beklagten zu den Auswirkungen der Behinderung auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit fehlt, nicht angenommen werden.
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.