17-12-2009, 14:03
Moin,
als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH wärst du einerseits weiterhin angestellter Gehaltsempfänger.
Dieses Gehalt zählt nach den üblichen Regeln zu deinem Unterhaltspflichtigen Einkommen.
Darüber hinaus werden dir evtl. Gewinnausschüttungen als Kapitalertrag angerechnet.
Du wirst auch deine Bilanzen immer wieder vorlegen müssen und es wird von dir erwartet, dass dein Kapital sich auch angemessen verzinst.
Wenn du maßgeblicher Gesellschafter mit mehr als 25% Anteil, bist du ausserdem nicht mehr Sozialversicherungspflichtig.
KV kannst du dann freiwillig abschließen, RV auch.
Bei der AV wirst du die gesparten Beiträge als Unterhalt auskehren müssen, das Risiko aber alleine tragen müssen.
Also wie üblich im Unterhaltsrecht.
Je nachdem, wie hoch dein Unterhaltsbetrag ist, würde ich mir überlegen ob ich mir das antun will.
als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH wärst du einerseits weiterhin angestellter Gehaltsempfänger.
Dieses Gehalt zählt nach den üblichen Regeln zu deinem Unterhaltspflichtigen Einkommen.
Darüber hinaus werden dir evtl. Gewinnausschüttungen als Kapitalertrag angerechnet.
Du wirst auch deine Bilanzen immer wieder vorlegen müssen und es wird von dir erwartet, dass dein Kapital sich auch angemessen verzinst.
Wenn du maßgeblicher Gesellschafter mit mehr als 25% Anteil, bist du ausserdem nicht mehr Sozialversicherungspflichtig.
KV kannst du dann freiwillig abschließen, RV auch.
Bei der AV wirst du die gesparten Beiträge als Unterhalt auskehren müssen, das Risiko aber alleine tragen müssen.
Also wie üblich im Unterhaltsrecht.
Je nachdem, wie hoch dein Unterhaltsbetrag ist, würde ich mir überlegen ob ich mir das antun will.