18-12-2009, 15:28
danke nochmals an beppo für die antwort.
es ist schon eine komplizierte sache,das gestehe ich ein.
die hauptfrage ist ja,ob einem unterhaltspflichtigem rentner,der im eu-ausland lebt,mehr geld abgenommen werden kann,als es der selbstbehalt in bananistan besagt ?
sollte der rentner lieber in bananistan gemeldet bleiben,oder empfiehlt sich eine ummeldung in´s ausland ?
kann der rentner durch klage des expartners irgendwie unter 770€ gesetzt werden?
vielleicht hat ja jemand noch ein paar gute tipps....
es ist schon eine komplizierte sache,das gestehe ich ein.
die hauptfrage ist ja,ob einem unterhaltspflichtigem rentner,der im eu-ausland lebt,mehr geld abgenommen werden kann,als es der selbstbehalt in bananistan besagt ?
sollte der rentner lieber in bananistan gemeldet bleiben,oder empfiehlt sich eine ummeldung in´s ausland ?
kann der rentner durch klage des expartners irgendwie unter 770€ gesetzt werden?
vielleicht hat ja jemand noch ein paar gute tipps....
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero