20-12-2009, 21:00
(19-12-2009, 14:19)borni schrieb: "Er ist zurzeit nicht leistungsfähig", meinte der Richter. Er erließ schließlich einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze à 10 Euro) auf Bewährung. ... Besonders hoffnungsvoll wirkte der Strafrichter dabei allerdings nicht. "Versuchen wir es eben mal auf diesem Weg", sagte er.[/i]
http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/u...065066.htm
Die deutsche Justiz weiß nicht mehr weiter.
Auf so eine Logik muß man erstmal kommen: damit er endlich genug Geld zum "abgeben" hat gibts erstmal eine Geldstrafe über 500 Euronen
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)