25-12-2009, 21:37
Du kannst froh sein, dass die Forderung aus dem Ausland kommt.
Was meinst du, wie die deutsche Justiz mit Unterhaltspflichtigen umgeht.
Aber worum geht es dir denn jetzt?
Um die Abwehr der Unterhaltsforderung oder die Durchsetzung von Unterhalt?
In beiden Fällen spielt die Musik aber in Italien.
Für beide Fälle kommt es auf das Land an, in dem das Kind lebt.
Wie du in Italien den Umgang durchsetzt, weiß ich aber auch nicht schon gar nicht von Deutschland aus.
Die helfen ja nicht mal, wenn das Kind in D ist.
Was meinst du, wie die deutsche Justiz mit Unterhaltspflichtigen umgeht.
Aber worum geht es dir denn jetzt?
Um die Abwehr der Unterhaltsforderung oder die Durchsetzung von Unterhalt?
In beiden Fällen spielt die Musik aber in Italien.
Für beide Fälle kommt es auf das Land an, in dem das Kind lebt.
Wie du in Italien den Umgang durchsetzt, weiß ich aber auch nicht schon gar nicht von Deutschland aus.
Die helfen ja nicht mal, wenn das Kind in D ist.