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Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN.
#11
Informationen über Auslandskonten würden auch nichts bringen, weil die Einkünfte zählen und nicht das Vermögen. Das ist in Italien sicher nicht anders.

Du musst vor Ort aktiv werden, in Florenz! Wenn das Gericht dir nicht einmal die Klage zugestellt hat, musst du da hin, dort auftreten, die Unterlagen ansehen, einen Anwalt beauftragen. Von Deutschland aus läuft nichts. Wenn der Vater mit Vorsicht zu geniessen ist, spielt das beim Umgang keine Rolle. Du willst ja Kontakt zum Kind und nicht zum Vater. Bei Umgangverweigerung musst du sofort reagieren, sonst sieht es so aus, als wäre dir das egal.

Bei der Gesamtsituation blicke ich auch nicht ganz durch. Du hast dich offenbar mit einem Iraner (ein Italiener würde wohl keine iranischen Konten haben) eingelassen, ein Kind mit ihm gemacht, dann ist er mit deinem Einverständnis mit dem Kind nach Italien gezogen, hat aber keinen Unterhalt verlangt, Umgang fand statt, dann hat er den Umgang verweigert? Hast du telefonischen Kontakt zum Kind? Wart ihr verheiratet? Gab es Vereinbarungen in Deutschland, gerichtliche auseinandersetzungen, habt ihr irgendwas schriftlich gemacht? Seid ihr beide voll berufstätig? Betreut er das Kind alleine?


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RE: Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN. - von p__ - 26-12-2009, 11:13

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