26-12-2009, 18:28
(26-12-2009, 18:12)florenz schrieb: Mein Einkommen ist nach Abzug der 5 % unterhalb des Selbstbehalts von 900,00. Wie hoch kann denn ein fiktives Einkommen ausfallen?Wir wissen nicht, ob es in Italien auch ein fiktives Einkommen gibt.
(26-12-2009, 18:12)florenz schrieb: Ist es besser die RS Versicherung in Anspruch zu nehmen oder die italienische Prozesskostenhilfe?Eine deutsche Versicherung soll KU-Gerichtsverfahren in Italien abdecken? Wäre mir neu. Dein Anwalt dort sollte PKH beantragen! Steht ja auch so in dem Schreiben, welches Dir vorliegt.
(26-12-2009, 18:12)florenz schrieb: Irgendwo habe ich mal gelesen, das jemand der Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen muss in der Regel nicht verurteilt wird. Stimmt das?In welchem Land soll das gelten?
(26-12-2009, 18:12)florenz schrieb: Wie hoch kann denn ein fiktives Einkommen ausfallen?Du bist bei uns bestens aufgehoben!
Aus:
http://www.muenster.de/~lucas/jura/fikti...uenfte.pdf
Eine Fiktion im juristischen Sinne ist die Annahme dessen, was mit Sicherheit nicht wahr ist.
Weychardt(Fiktion), S. 637.
Das gilt, wie gesagt, hauptsächlich für D.