@florenz
mich würde auch mal interessieren,was DU eigentlich möchtest ?
bist du berufstätig?
falls der umgang mit deinem kind eh immer schwieriger wird,und der KV dich auf unterhalt in ITALIEN verklagt,würde ich erstmal klar stellen,dass es ohne regelmäßigem umgang auch kein geld von dir gibt.
da könnten die in italien entscheiden,was sie wollen.
so wie deutsches recht im ausland keine gültigkeit hat,so hat italienisches recht natürlich auch in deutschland keine rechtsgültigkeit.ansonsten steht irgendwann mal eine pfändung bei dir an,aber wenn nichts zum pfänden da ist,ist eben nichts da.
vor gericht kann dir erstmal nichts passieren.es werden da beide parteien angehört,und es wird wahrscheinlich versucht werden,eine lösung für alle zu finden.falls es zu keiner einigung kommen sollte,wird irgendwann einmal das gericht in italien festlegen,welchen betrag du als unterhalt zu zahlen hast.
da es keine tabellen in italien gibt,entscheiden dort die richter anders als in dland.
dein nachteil könnte(!) sein,dass du in dland lebst.dein selbstbehalt richtet sich dann nach den hier geltenden gesetzen.
mich würde auch mal interessieren,was DU eigentlich möchtest ?
bist du berufstätig?
falls der umgang mit deinem kind eh immer schwieriger wird,und der KV dich auf unterhalt in ITALIEN verklagt,würde ich erstmal klar stellen,dass es ohne regelmäßigem umgang auch kein geld von dir gibt.
da könnten die in italien entscheiden,was sie wollen.
so wie deutsches recht im ausland keine gültigkeit hat,so hat italienisches recht natürlich auch in deutschland keine rechtsgültigkeit.ansonsten steht irgendwann mal eine pfändung bei dir an,aber wenn nichts zum pfänden da ist,ist eben nichts da.
vor gericht kann dir erstmal nichts passieren.es werden da beide parteien angehört,und es wird wahrscheinlich versucht werden,eine lösung für alle zu finden.falls es zu keiner einigung kommen sollte,wird irgendwann einmal das gericht in italien festlegen,welchen betrag du als unterhalt zu zahlen hast.
da es keine tabellen in italien gibt,entscheiden dort die richter anders als in dland.
dein nachteil könnte(!) sein,dass du in dland lebst.dein selbstbehalt richtet sich dann nach den hier geltenden gesetzen.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero