27-12-2009, 19:37
da das jugendgericht von dir nur die steuererklärungen der letzen 3 jahre sehen will,brauchst du auch nicht mehr offenlegen.
von deiner seite geht es aber um eine gutmütige entscheidung,da du ja kein ärger machen willst.
es steht dir also frei,ob du freiwillig angaben über deine ausgaben machen willst.
von deiner seite geht es aber um eine gutmütige entscheidung,da du ja kein ärger machen willst.
es steht dir also frei,ob du freiwillig angaben über deine ausgaben machen willst.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero