01-01-2010, 14:37
(01-01-2010, 10:25)p schrieb: Drei Monate unterhaltsbezahlter Übergang wird ihm zugestanden. Das gilt ab Schulende. Aber schon am ersten Tag fällt die vorherige Privilegierung weg.
Also nur 3 Monate, das hatte ich falsch im Kopf.
Wann ist Schulende definiert ?
Letzter Schultag ?
Oder letzter Prüfungstag ?
Schriftlich ? mündlich ?
Oder Zeugnisausgabe ?
Da liegen fast 2 Monate dazwischen.
Schriftliches Abi-ende ist nämlich bereits Ende diesen Monat. (Januar)