09-01-2010, 13:35
(08-01-2010, 23:14)p schrieb:(08-01-2010, 23:01)papi74 schrieb: Es wird grundsätzlich der zu zahlende Unterhalt mal 12 genommen und basta. Das ich im Vorfeld schon bezahlt habe, interessiert in dem Verein zumindest niemanden.
Im Zivilrecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nicht, sondern der Beibringungsgrundsatz. Es ist Sache der Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen, auf deren Grundlage das Gericht dann eine Entscheidung fällt. Das Zivilrecht unterliegt der Dispositionsmaxime.
In einem Säumnisurteil hast du keine Tatsachen vorgebracht. Dann kann sich die Rechtsclique nach Belieben bedienen.
Du wirst das in der Revision richtigstellen müssen. Anwaltspflicht gilt im Unterhaltsrecht seit kurzem immer. Ein Geschenk von Anwältin Zypries an ihre Kollegen.
Hallo,
naja in der Urteilsbegründung stützt sich aber die holde Dame auf den Vergleich. Eine Revision ist leider nicht mehr möglich und wäre auch finanziell bei mir nicht drinnen. Leider kann ich mir keinen RA leisten von daher habe ich ja auch das Versäumnisurteil kassieren müssen.
Mir stellt sich im Moment nur die Frage: Wie bekomme ich das Gericht zur Einsicht?
Ich werde die holde Dame einfach mal anschreiben.
LG
papi74