09-01-2010, 14:09
Gute Idee, blue. Hab ich übersehen. Streitwertbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei und braucht keinen Anwalt. Er sollte mal § 68 GKG (siehe http://norm.bverwg.de/jur.php?gkg,68 ) prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, ob die Beschwerdesumme z.B. mindestens 200 EUR ausmacht.