09-01-2010, 15:17
Hallo,
die Beschwerdesumme macht mal fix 1100€ aus. Ich werde es gleich mal angehen.
LG
papi74
Hallo,
anbei habe ich mal den Entwurf meines Schreibens für das Gericht...Über Tipps wäre ich Dankbar.
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papi74 Stadt, 05.01.2009
Str. 15
12345 Stadt
Amtsgericht
Familiengericht
Postfach 11 10 65
Widerspruch zur Streitwertfestsetzung zum Fall 123456
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen erreichte mich Ihre Post, mit der Streitkostenfestsetzung zum Fall 123456 papi74/Ex von papi74 Festsetzung Kindsunterhalt.
Hiermit lege ich gegen die Festsetzung des Streitwertes Widerspruch ein.
Begründung:
Es wurde der 12-fache Wert des neu zu zahlenden Unterhaltes + rückständigen Unterhaltes zur Berechnung des Streitwertes herangezogen. Es wurde jedoch nicht der bereits gezahlte Unterhalt aus dem Vergleich in Höhe von 360,00€ monatlich in Abzug gebracht.
Bei Hinzuziehung dieser Zahlung ergibt sich nach meiner Rechnung folgende Formel:
570,00€ (neu festgesetzter KU) – 360,00€ (ständig gezahlter KU) = 210,00€ strittiger Betrag
210,00€ x 12 Monate + 1266,00€ (rückständiger KU) = 3786,00€ Streitwert
Da sich im Versäumnisurteil auch auf dem Vergleich bezogen wird, so sind die bereits gezahlten Kindsunterhaltsbeiträge meiner Meinung nach in Abzug zu bringen.
Hiermit bitte ich um Überprüfung der Streitwertfestsetzung und sehe einer Korrektur entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
papi74
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Vielleicht habt Ihr ja noch ein bißchen Gerichtsdeutsch für mich :-)
die Beschwerdesumme macht mal fix 1100€ aus. Ich werde es gleich mal angehen.
LG
papi74
Hallo,
anbei habe ich mal den Entwurf meines Schreibens für das Gericht...Über Tipps wäre ich Dankbar.
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papi74 Stadt, 05.01.2009
Str. 15
12345 Stadt
Amtsgericht
Familiengericht
Postfach 11 10 65
Widerspruch zur Streitwertfestsetzung zum Fall 123456
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen erreichte mich Ihre Post, mit der Streitkostenfestsetzung zum Fall 123456 papi74/Ex von papi74 Festsetzung Kindsunterhalt.
Hiermit lege ich gegen die Festsetzung des Streitwertes Widerspruch ein.
Begründung:
Es wurde der 12-fache Wert des neu zu zahlenden Unterhaltes + rückständigen Unterhaltes zur Berechnung des Streitwertes herangezogen. Es wurde jedoch nicht der bereits gezahlte Unterhalt aus dem Vergleich in Höhe von 360,00€ monatlich in Abzug gebracht.
Bei Hinzuziehung dieser Zahlung ergibt sich nach meiner Rechnung folgende Formel:
570,00€ (neu festgesetzter KU) – 360,00€ (ständig gezahlter KU) = 210,00€ strittiger Betrag
210,00€ x 12 Monate + 1266,00€ (rückständiger KU) = 3786,00€ Streitwert
Da sich im Versäumnisurteil auch auf dem Vergleich bezogen wird, so sind die bereits gezahlten Kindsunterhaltsbeiträge meiner Meinung nach in Abzug zu bringen.
Hiermit bitte ich um Überprüfung der Streitwertfestsetzung und sehe einer Korrektur entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
papi74
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Vielleicht habt Ihr ja noch ein bißchen Gerichtsdeutsch für mich :-)