06-12-2008, 09:13
Die Eheleute waren insgesamt sechs Jahre verheiratet und wurden 2003 geschieden. Der Ex-Ehemann, der in den vergangenen fünf Jahren Unterhalt zahlte, vertritt inzwischen die Meinung, dass er wegen der relativ kurzen Ehedauer nicht lebenslang zahlen müsse. Dabei sei es unerheblich, dass seine Ex-Frau krankheitsbedingt nicht mehr erwerbsfähig sei. Das OLG sah die Sache ebenso.
Revision zum BGH wurde zugelassen.
http://www.n-tv.de/1064205.html
Revision zum BGH wurde zugelassen.
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