Beschluss vom 11.03.2010
"Prozesskostenhilfe wegen eines Scheidungsfolgeantrags auf Zahlung nachehelichen (Alters-)Unterhalts darf dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt. Die Voraussetzungen der Befristung und Begrenzung nachehelichen (Alters-)Unterhalts sind noch nicht höchstrichterlich geklärt."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...36509.html
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier wollten wohl die unteren Instanzen bereits im Vorfeld Fakten schaffen.
"Prozesskostenhilfe wegen eines Scheidungsfolgeantrags auf Zahlung nachehelichen (Alters-)Unterhalts darf dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt. Die Voraussetzungen der Befristung und Begrenzung nachehelichen (Alters-)Unterhalts sind noch nicht höchstrichterlich geklärt."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...36509.html
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier wollten wohl die unteren Instanzen bereits im Vorfeld Fakten schaffen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.