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Die Eheleute waren insgesamt sechs Jahre verheiratet und wurden 2003 geschieden. Der Ex-Ehemann, der in den vergangenen fünf Jahren Unterhalt zahlte, vertritt inzwischen die Meinung, dass er wegen der relativ kurzen Ehedauer nicht lebenslang zahlen müsse. Dabei sei es unerheblich, dass seine Ex-Frau krankheitsbedingt nicht mehr erwerbsfähig sei. Das OLG sah die Sache ebenso.
Revision zum BGH wurde zugelassen.
http://www.n-tv.de/1064205.html
Danke für den wertvollen Gruß zum Nikolaus! Mein Anwalt wollte von dem Argument nichts wissen und diese Woche haben wir Gerichtstermin. Kommt genau auf den Punkt diese Nachricht.
Euch auch einen fleißigen Nikolaus!
Karlma
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Ich möchte die allgemeine Euphorie ja nicht unnötig bremsen, verweise aber auf die Fallgruppengestaltungen, im Rahmen der Einzelfallentscheidungen.
Ich würde besser die Veröffentlichung des Volltextes abwarten.
Kinder scheinen aus dieser Beziehung keine hervorgegangen zu sein, denn sonst hätte die Ex ihren Unterhaltsanspruch zunächst nach BGB §1570 geltend gemacht.
BGB §1572 wäre nach der Betreuung der gemeinsamen Kinder, spätestens aber nach §1575 und §1573 fällig gewesen (Unterhaltskette).
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.