06-12-2008, 18:30
da sieht man mal wieder, das ein Mann in Deutschland nur als Melkkuh hergenommen wird und selbst dann, wenn man ihm die Vaterschaft nicht nachweisen kann zu 99,99999%, eben nur 50%. Normalerweise ein klarer Fall zur Abweisung der Klage auf KU.
Und wie schon von "p" beschrieben, in Kanada für der gleiche Fall zu einem anderen Ergebnis, keiner der Brüder muss zahlen sondern die Mutter muss durch ihr fremdgehen selber den Unterhalt aufbringen.
Aber in Deutschland muss selbst hier der gehörnte Ex-Ehemann für das Kind aufkommen...und wieder kann sich die Mutter freuen, das ihre Fremdgeherei ungesühnt bleibt.
Was für ein verlogenener Drecksstaat Deutschland, wo die nicht entnazifizierten Richter tun können, was sie wollen. Die vertreten schon lang nicht mehr den Bürger, sondern den Staat, damit der nicht dafür aufkommen muss und die weiblichen Geschöpfe nicht belangt werden können für ihre Bettgeschichten...
gleichgesinnter
Und wie schon von "p" beschrieben, in Kanada für der gleiche Fall zu einem anderen Ergebnis, keiner der Brüder muss zahlen sondern die Mutter muss durch ihr fremdgehen selber den Unterhalt aufbringen.
Aber in Deutschland muss selbst hier der gehörnte Ex-Ehemann für das Kind aufkommen...und wieder kann sich die Mutter freuen, das ihre Fremdgeherei ungesühnt bleibt.
Was für ein verlogenener Drecksstaat Deutschland, wo die nicht entnazifizierten Richter tun können, was sie wollen. Die vertreten schon lang nicht mehr den Bürger, sondern den Staat, damit der nicht dafür aufkommen muss und die weiblichen Geschöpfe nicht belangt werden können für ihre Bettgeschichten...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum