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Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter?
#3
Theoretisch:

§ 1686 BGB

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.


Die Kenntnis der "persönlichen Verhältnisse" des eigenen Kindes wird in der Realität so ausgelegt: Einmal jährlich ein Foto, das der Vater extra zu bezahlen hat (OLG Frankfurt 1 UF 103/00 402), Zeugniskopie (OLG Hamm vom 7.07.2000 8 UF 222/00), Auskunft über ärztlich behandelte schwere Krankheiten (AG Bremen 45 X 219/92 vom 26.9.1992). Genau wie Umgang ist eine Auskunft letztlich nicht durchsetzbar.
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RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - von Exilierter - 17-01-2010, 14:29
RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - von p__ - 17-01-2010, 14:57
RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - von Exilierter - 17-01-2010, 15:36

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