19-01-2010, 10:55
Der Betrag liegt bei 317, davon zieht die Behörde das GANZE Kindergeld ab. Zahlt der Vater, darf er gnädigerweise die HÄLFTE abziehen...
Vielleicht sollte der Gesetzgeber einfach mal hälftige Betreuung/Erziehung fordern, dann würde die "zahlungs"-moral und damit "Rückholquote sicher steigen. Nicht unbedingt auf der Einnahmeseite. Aber die Ausgabeseite für Unterhaltsvorschuss würde sich stark reduzieren.
Vielleicht sollte der Gesetzgeber einfach mal hälftige Betreuung/Erziehung fordern, dann würde die "zahlungs"-moral und damit "Rückholquote sicher steigen. Nicht unbedingt auf der Einnahmeseite. Aber die Ausgabeseite für Unterhaltsvorschuss würde sich stark reduzieren.