19-01-2010, 17:12
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OLG Naumburg Beschluss vom 03.06.2009, Az. 3 WF 121/09
Eine Berufung auf den Arbeitsvertrag, nach dem eine Nebentätigkeit nicht zulässig sei, ist nicht ausreichend, da der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verweigern darf, wenn Unternehmensinteressen entgegenstehen.
Für mich ein glatter Eingriff in die Tarifautonomie.Die mischen sich in alles ein, der Schaden ist dann aber gefälligst selbst zu entsorgen.
Was macht ein Busfahrer-Taxifahrer-Lkw Fahrer mit vorgeschriebenen
Lenk und Ruhezeiten ? Soll der den Gesetzesbruch verantworten ?
Der darf einfach nicht !!
Man Man Man ey , das ist ja zum brechen
OLG Naumburg Beschluss vom 03.06.2009, Az. 3 WF 121/09
Eine Berufung auf den Arbeitsvertrag, nach dem eine Nebentätigkeit nicht zulässig sei, ist nicht ausreichend, da der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verweigern darf, wenn Unternehmensinteressen entgegenstehen.
Für mich ein glatter Eingriff in die Tarifautonomie.Die mischen sich in alles ein, der Schaden ist dann aber gefälligst selbst zu entsorgen.
Was macht ein Busfahrer-Taxifahrer-Lkw Fahrer mit vorgeschriebenen
Lenk und Ruhezeiten ? Soll der den Gesetzesbruch verantworten ?
Der darf einfach nicht !!
Man Man Man ey , das ist ja zum brechen
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)