20-01-2010, 12:50
Das ist ja noch schlimmer als der Kurztext. Die Argumentation des Vaters wird einfach als unzureichend abgetan, dabei sind das alles Begründungen, die in anderen Verfahren sehr wohl entscheidungsrelevant waren. Auch Beweislasten werden kurzerhand umgedreht. Wie soll denn der Vater beweisen, dass es keine Fahrgemeinschaft von seinem Wohnort in die Firma gibt? Die Sprache des Richters widert mich auch an, vom "Kinde" sprach man nur im dritten Reich und noch der 1950er Jahren. Ich dachte, diese schmierige und unglaublich arrogante Art sei endlich überwunden. In Naumburg offenbar nicht.
Beschwerde hat der Richter natürlich nicht zugelassen. Dagegen würde ich Verfassungsbeschwerde einreichen, vor allem im Licht der Serie der BVerfG-Entscheidungen zugunsten Pflichtigen dazu.
Beschwerde hat der Richter natürlich nicht zugelassen. Dagegen würde ich Verfassungsbeschwerde einreichen, vor allem im Licht der Serie der BVerfG-Entscheidungen zugunsten Pflichtigen dazu.