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OLG Naumburg 3 WF 121/09: Nebenjob trotz 48 Stunden Arbeit
#10
Man muss aber auch sehen, dass er da Fehler gemacht hat, bzw. sein RA ihn anscheinend ins offene Messer hat rennen lassen:

Zitat:Ohne Erfolg wendet der Antragsteller ein, von seinem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 1.001,18 EUR seien berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von monatlich 283,80 EUR abzuziehen.

Ungeachtet dessen, dass diese, vermutlich für berufsbedingte Fahrten pauschal unter Zugrundelegung von 0,30 EUR je Kilometer, errechneten Aufwendungen nicht einmal substantiiert dargelegt worden sind, wäre deren tatsächliche Entstehung - so die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Naumburg -, da hier ein Mangelfall vorliegt, auch nachzuweisen, was nicht geschehen ist.

Dass er das begründen und belegen muss, sollte ein RA ihm eigentlich sagen.
Zumindest, wenn er seine Interessen vertreten würde.
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RE: OLG Naumburg 3 WF 121/09: Nebenjob trotz 48 Stunden Arbeit - von beppo - 20-01-2010, 13:06

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