Wenn ich mir den Volltext näher ansehe, halte ich den Leitsatz des Urteils und somit auch die Überschrift dieses Threads für irreführend. Im Volltext heißt es nämlich:
Das ist nichts Neues, dass hatten wir beim Urteil des OLG Köln schon einmal.
Der Vater wird hier nämlich nicht verpflichtet, mehr als 48 Stunden in der Woche zu arbeiten. Dies wäre nach dem Arbeitszeitgesetz auch unzulässig, da gesundheitsschädlich.
Zitat:Nach dem vorliegenden Arbeitsvertrag wird der Antragsteller gewöhnlich regelmäßig 40 Stunden je Woche mit seinem Hauptberuf beschäftigt. Da die regelmäßige Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz 48 Stunden wöchentlich beträgt, besteht für ihn auch ohne weiteres die Möglichkeit, ohne das gegen das vorgenannte Gesetz verstoßen würde, wöchentlich, z. B. am Wochenende, einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung, z. B. durch Austragen von Zeitungen, Gelegenheitskellnern etc., nachzugehen...
Das ist nichts Neues, dass hatten wir beim Urteil des OLG Köln schon einmal.
Der Vater wird hier nämlich nicht verpflichtet, mehr als 48 Stunden in der Woche zu arbeiten. Dies wäre nach dem Arbeitszeitgesetz auch unzulässig, da gesundheitsschädlich.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.