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OLG Naumburg 3 WF 121/09: Nebenjob trotz 48 Stunden Arbeit
#15
Im Volltext klingt aber an, dass er einen Vertrag hat, der bis zu 48 Stunden Arbeit vorsieht und das auch mal verlangt wurde, so wie die Schichtarbeit. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren es aber 40 Stunden und keine Schichtarbeit. Sicher ist auch das arbeitsvertragliche Nebenjobverbot. Im Detail wäre die Sachlage im Amtsgerichtsurteil und den Anlagen zu klären.

Wer solche Betriebe kennt, weiss dass sich das je nach Auftragslage sehr schnell drehen kann. Dann möchte ich mal sehen, was der Arbeitgeber antwortet, wenn ihm der unterhaltspflichtige Arbeitnehmer sagt, er müsse sich da leider ausklinken, weil er in einem Nebenjob jetzt die Zeitung austrägt, weil es von ihm verlangt wird.
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RE: OLG Naumburg 3 WF 121/09: Nebenjob trotz 48 Stunden Arbeit - von p__ - 21-01-2010, 23:55

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