Zunächst halte ich @borni´s Einwand für angemessen.
Allerdings halte ich die anwaltliche Vertretung des Zahlesels für eine glatte 6!
Berufsbedingte Aufwendungen wären immer und zu jedem Fall vorzutragen - und zwar minutiös.
In seinem Fall sind das 26km, einfache Wegstrecke.
Diese 26km liegen innerhalb der 30km-Grenze, außerhalb der die Pauschale regelmäßig abgesenkt wird.
Die Nachbarn vom Thüringer OLG zahlen nicht mehr als 40km und sprechen dann erst von einem möglicherweise notwendigen Umzug, in Richtung Arbeitsplatz. Toll, zwei-drölf Kilometer weiter (OLG-Bezirk) bekommt die Kiste also einen ganz neuen Anstrich?
Interessant werden solche Einzelfallbetrachtungen wenn der Verpflichtete einer Einsatzwechseltätigkeit nachgeht, also an ständig wechselnden Orten irgendwie tätig zu sein hat.
Das Gericht bügelte hier verzweifelt und unangemessen hart ab, was die anwaltliche Vertretung verbrockt hatte. ÖPNV und Fahrgemeinschaft, alles hilflos hinausgebrülltes Geschwätz.
Naja! Im Namen des deutschen Volkes erging im einzigartigen Einzelfall das folgende Urteil: Mindestens Mindestunterhalt, um Himmels Willen kein Mangelfall!
Allerdings halte ich die anwaltliche Vertretung des Zahlesels für eine glatte 6!
Berufsbedingte Aufwendungen wären immer und zu jedem Fall vorzutragen - und zwar minutiös.
In seinem Fall sind das 26km, einfache Wegstrecke.
Diese 26km liegen innerhalb der 30km-Grenze, außerhalb der die Pauschale regelmäßig abgesenkt wird.
Die Nachbarn vom Thüringer OLG zahlen nicht mehr als 40km und sprechen dann erst von einem möglicherweise notwendigen Umzug, in Richtung Arbeitsplatz. Toll, zwei-drölf Kilometer weiter (OLG-Bezirk) bekommt die Kiste also einen ganz neuen Anstrich?
Interessant werden solche Einzelfallbetrachtungen wenn der Verpflichtete einer Einsatzwechseltätigkeit nachgeht, also an ständig wechselnden Orten irgendwie tätig zu sein hat.
Das Gericht bügelte hier verzweifelt und unangemessen hart ab, was die anwaltliche Vertretung verbrockt hatte. ÖPNV und Fahrgemeinschaft, alles hilflos hinausgebrülltes Geschwätz.
Naja! Im Namen des deutschen Volkes erging im einzigartigen Einzelfall das folgende Urteil: Mindestens Mindestunterhalt, um Himmels Willen kein Mangelfall!