Zitat:Wer war es denn?Kein Plan, zu weit entfernt. Aber du hast Recht, wenn ich mir deine Frage so durch den Kopf gehen lasse, kann ich auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Möglich wäre auch, dass die anwaltliche Vetretung ihren Mandanten durchaus auf das Beibringen von Belegen hingewiesen hat, dieser aber es nicht für notwendig hielt, dem nachzukommen?
Meine Anwältin nahm mich seinerzeit und diesbezüglich recht hart ran.
Einen Beigeschmack erhält der Fall auch aus der Tatsache, dass der Verpflichtete seine Arbeitszeit von Schichtbetrieb auf Tageszeit umstellte, als das Verfahren anhängig war oder sich abzeichnete.
Nun, alles Spekulationen und deshalb bin ich mal wieder weg.
