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BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder
#8
(18-08-2008, 15:37)Webworker schrieb:
(18-08-2008, 15:21)discordia23 schrieb: sie WOLLEN es nicht wissen...
denn damit würden sie sich ja selbt sowas wie Schuld aufladen und eingestehen müssen das sie fiese Fremdgehende Betrügerinnen sind...
.

Ja, @discordia23, wenn es aber dann doch rauskommt kann die fremdgehende Betrügerin auf die volle Unterstützung des Staates und seiner Gerichte zählen, um nichtmal die Androhung irgendeiner Sanktion zu bekommen muss sie lediglich den neuen Unterhaltspflichtigen nennen, der muss dann das Vergehen der Betrügerin ausbaden.

Lediglich wenn die fremdgehende Betrügerin nicht bereit ist den Namen des neuen Unterhaltsverpflichtenden zu nennen und der Staat statt dem betrogenen Zahlesel mit Geldleistungen einspringen muss kann es vorkommen, dass man eine Androhung auf Ordnungsgeld an die Frau richtet, welches sie aber sofort umgehen kann wenn sie einen "Neuen" nennt, der anstelle des Staates soziale Verantwortung für sie übernimmt Big Grin

Frauen sind eben das weiche, schwache schützendwerte Wesen.
da kann ihnen doch nicht zugemutet werden eine Strafe wegen Betruges ( und nichts anderes ist es ) über sich ergehen zu lassen...
immerhin ist sie die heilige Mutterkuh die das Kind geboren und großgezogen hat.
Ob sie dabei dem tatsächlichem Vater SEIN Kind über Jahre vorenthalten hat - das interessiert dann wieder keinen...

diese emanzofaschistische System der Bananen Republik Deutschland ist
geht einfach gar nicht klar.
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RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - von Exilierter - 20-08-2008, 12:25
RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - von discordia23 - 18-08-2008, 15:21
RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - von discordia23 - 18-08-2008, 19:27

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