03-02-2010, 16:25
Es gibt bei mir noch grundlegende Fragen.
Muß ich zahlen, bis mein Sohn 21 ist, oder bis er das Studium beendet hat?
Kann ich von ihm Beweise einfordern, oder von Behörden, das mein Sohn, während ich Unterhalt zahle, keiner Tätigkeit nachgeht, die meine Zahlungen mindern oder Überrflüssig machen würden - z.B. Arbeiten während der Semesterferien oder 400 € Job bei wem auch immer?
Die mögliche Aussage von ihm - ich gehe nicht arbeiten - dürfte ja wohl kaum ausreichen, um mich vor Mißbrauch der Unterhaltszahlungen zu schützen.
Gesetzt den Fall:
Das Jungendamt tritt in Vorleistung. Wenn ich richtig mitbekommen habe, sind das dann nur noch 120 € (der Betrag, den das Jugendamt zahlt).
Dann lasse ich mich Pfänden - vom Jugendamt.
Dann kann mir doch nur der Betrag gepfändet werden, mit dem das Amt in Vorleistung getreten ist.
Wo ist mein Denkfehler? Es gibt bestimmt einen.
Gruß
Blattlaus
Muß ich zahlen, bis mein Sohn 21 ist, oder bis er das Studium beendet hat?
Kann ich von ihm Beweise einfordern, oder von Behörden, das mein Sohn, während ich Unterhalt zahle, keiner Tätigkeit nachgeht, die meine Zahlungen mindern oder Überrflüssig machen würden - z.B. Arbeiten während der Semesterferien oder 400 € Job bei wem auch immer?
Die mögliche Aussage von ihm - ich gehe nicht arbeiten - dürfte ja wohl kaum ausreichen, um mich vor Mißbrauch der Unterhaltszahlungen zu schützen.
Gesetzt den Fall:
Das Jungendamt tritt in Vorleistung. Wenn ich richtig mitbekommen habe, sind das dann nur noch 120 € (der Betrag, den das Jugendamt zahlt).
Dann lasse ich mich Pfänden - vom Jugendamt.
Dann kann mir doch nur der Betrag gepfändet werden, mit dem das Amt in Vorleistung getreten ist.
Wo ist mein Denkfehler? Es gibt bestimmt einen.
Gruß
Blattlaus