03-02-2010, 16:52
(03-02-2010, 16:25)blattlaus schrieb: Muß ich zahlen, bis mein Sohn 21 ist, oder bis er das Studium beendet hat?
Siehe faq. Er ist "privilegierter Volljähriger", solange er in eine allgemeinbildende Schule geht und unter 21 ist. Danach hat er für seine Erstausbildung einen Unterhaltsanspruch, aber nur noch als nichtprivilegierter Volljähriger. Längstens bis 27. In der Wartezeit zwischen Schule und Studienplatz hat er für sich selbst zu sorgen, da besteht kein Anspruch, ebensowenig während er Zivildienst oder Bundeswehr macht.
Er hat Nachweise zu liefern über eventuelles eigenes Einkommen, über Einkommen des anderen Elternteils, über sein Fortkommen (Schul/Studienbescheinigung, Zeugnisse).
Das Jugendamt zahlt nichts mehr ab Kindesalter 12. Kann aber sein, dass er Bafög oder BAB bekommen würde. Lass dir doch erst mal alle Bescheinigungen vorlegen, insbesondere das Einkommen der Mutter.