03-02-2010, 22:09
HALT!
Auch hier kann ich meinen Beitrag leisten:
1. Der Sohn hat bei Studium vorrangig BaföG zu beantragen. Erst wenn dieser abgelehnt werden würde, sind eventuell Unterhaltszahlungen zu leisten.
2. Das Kind ist nur dann privilegiert, wenn es noch im Haushalt der Mutter lebt. Sonst nicht.
3. Im Ausland besteht keine gesteigerte Unterhaltsplicht. Nur in Deutschland.
4. Da du geschrieben hast, dass das Land, in dem du jetzt wohnst, NOCH nicht zur EU gehört, sind auch warscheinlich keine Abkommen wegen Unterhaltsbeitreibungen vorhanden.
5. Da du kein Einkommen hast, würde ich das auf jeden Fall angeben und somit die Unterhaltszahlungen verweigern.
Ich bitte dich, zuerst einmal zu verinnerlichen, das du nicht mehr in Deutschland lebst. Du solltest dich erstmal vom deutschen Denken und den deutschen Gesetzgebungen befreien. Dort, wo du wohnst, herrschen andere Gesetze. Als Beispiel sei genannt, das fast aussschliesslich in Deutschland die Unterhaltspflicht über 18 Jahre besteht. In den restlichen Ländern ist ab 18 Schluss und der Volljährige hat sein Einkommen selbst zu erzielen. Das hat zur Folge, das eventuell gerichtliche deutsche Unterhaltsfestsetzungen im Ausland nicht mehr vollstreckt werden können, da dies dem "ordre puplic" widerspricht, also in deinem Land, wo du jetzt wohnst, aufgrund anderer Gesetzgebung, nicht mehr vollstreckt werden kann. Darauf kann man sich dann berufen.
Hier in Spanien zum Beispiel, das ja zur EU gehört, ist Unterhalt ab 18 ausgeschlossen, es werden nur noch gerichtliche Empfehlungen ausgesprochen, sonst nichts. Ein Volljähriger hat zu arbeiten und seinen Unterhalt selbst zu verdienen, basta. Und das ist in den meisten anderen Ländern auch so.
Fiktives Einkommen kann dir im Ausland zwar unterstellt werden, aber der deutsche Richter müsste in deinem Heimatland feststellen, ob es überhaupt Arbeit gibt. Er darf dir nicht vorschreiben, das du in deutschland Arbeit suchen musst.
Und jetzt ganz wichtig:
Deine deutsche Abfindung musst du gegenüber deinem Sohn nicht angeben, kannst du getrost unterschlagen und auch sagen, das du keine hast!
Wenn du gefragt werden solltest, wovon du lebst, gib deine neue Frau an, oder beruf dich darauf, dass das niemand was angeht, ENDE! Du hast offiziell nichts und das brauchst du auch nicht anzugeben weil hier nicht die deutsches gesetz zählt, sondern das des Landes, indem du lebst.
In deutschland müssen die dir erstmal nachweisen, das du Geld hast oder eine Abfindung bekommen hast. Falls sie es doch nachweisen können, kannst du immer noch sagen, das Geld ist verbraucht!
gleichgesinnter
Auch hier kann ich meinen Beitrag leisten:
1. Der Sohn hat bei Studium vorrangig BaföG zu beantragen. Erst wenn dieser abgelehnt werden würde, sind eventuell Unterhaltszahlungen zu leisten.
2. Das Kind ist nur dann privilegiert, wenn es noch im Haushalt der Mutter lebt. Sonst nicht.
3. Im Ausland besteht keine gesteigerte Unterhaltsplicht. Nur in Deutschland.
4. Da du geschrieben hast, dass das Land, in dem du jetzt wohnst, NOCH nicht zur EU gehört, sind auch warscheinlich keine Abkommen wegen Unterhaltsbeitreibungen vorhanden.
5. Da du kein Einkommen hast, würde ich das auf jeden Fall angeben und somit die Unterhaltszahlungen verweigern.
Ich bitte dich, zuerst einmal zu verinnerlichen, das du nicht mehr in Deutschland lebst. Du solltest dich erstmal vom deutschen Denken und den deutschen Gesetzgebungen befreien. Dort, wo du wohnst, herrschen andere Gesetze. Als Beispiel sei genannt, das fast aussschliesslich in Deutschland die Unterhaltspflicht über 18 Jahre besteht. In den restlichen Ländern ist ab 18 Schluss und der Volljährige hat sein Einkommen selbst zu erzielen. Das hat zur Folge, das eventuell gerichtliche deutsche Unterhaltsfestsetzungen im Ausland nicht mehr vollstreckt werden können, da dies dem "ordre puplic" widerspricht, also in deinem Land, wo du jetzt wohnst, aufgrund anderer Gesetzgebung, nicht mehr vollstreckt werden kann. Darauf kann man sich dann berufen.
Hier in Spanien zum Beispiel, das ja zur EU gehört, ist Unterhalt ab 18 ausgeschlossen, es werden nur noch gerichtliche Empfehlungen ausgesprochen, sonst nichts. Ein Volljähriger hat zu arbeiten und seinen Unterhalt selbst zu verdienen, basta. Und das ist in den meisten anderen Ländern auch so.
Fiktives Einkommen kann dir im Ausland zwar unterstellt werden, aber der deutsche Richter müsste in deinem Heimatland feststellen, ob es überhaupt Arbeit gibt. Er darf dir nicht vorschreiben, das du in deutschland Arbeit suchen musst.
Und jetzt ganz wichtig:
Deine deutsche Abfindung musst du gegenüber deinem Sohn nicht angeben, kannst du getrost unterschlagen und auch sagen, das du keine hast!
Wenn du gefragt werden solltest, wovon du lebst, gib deine neue Frau an, oder beruf dich darauf, dass das niemand was angeht, ENDE! Du hast offiziell nichts und das brauchst du auch nicht anzugeben weil hier nicht die deutsches gesetz zählt, sondern das des Landes, indem du lebst.
In deutschland müssen die dir erstmal nachweisen, das du Geld hast oder eine Abfindung bekommen hast. Falls sie es doch nachweisen können, kannst du immer noch sagen, das Geld ist verbraucht!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum