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Neuer Wohnsitz im Ausland
#10
(03-02-2010, 22:09)gleichgesinnter schrieb: HALT!

Auch hier kann ich meinen Beitrag leisten:

1. Der Sohn hat bei Studium vorrangig BaföG zu beantragen. Erst wenn dieser abgelehnt werden würde, sind eventuell Unterhaltszahlungen zu leisten.
2. Das Kind ist nur dann privilegiert, wenn es noch im Haushalt der Mutter lebt. Sonst nicht.
3. Im Ausland besteht keine gesteigerte Unterhaltsplicht. Nur in Deutschland.
4. Da du geschrieben hast, dass das Land, in dem du jetzt wohnst, NOCH nicht zur EU gehört, sind auch warscheinlich keine Abkommen wegen Unterhaltsbeitreibungen vorhanden.
5. Da du kein Einkommen hast, würde ich das auf jeden Fall angeben und somit die Unterhaltszahlungen verweigern.

Hallo...

das sind sehr wichtige Punkte - Danke.
Das er für Bafög widerum Einkommensbescheinigungen (siehe testosteron) seiner Eltern vorlegen muss ist klar. Das müssen aber - glaube ich - Einkommensbeschienigungen von 'vor 2 Jahren' sein.

Für mich stellt sich noch die Frage:
Ich bin zwar zur Unterstützung meines Sohnes, durch erwerbspflicht, bis zum 21. Lebensjahr verpflichtet (deutsches Recht) aber ..... Ist das jetzt nicht eine neue Situation?
Ich habe bis zu seiner Volljährigkeit ohne Probleme bezahlt.
November 2009 ist er volljärig geworden. Mit dem 31.12.2008 habe ich meinen Job (mit Abfindung) aufgegeben. Kann er, oder das Jugendamt, an die 'alte' Situation - ich in Arbeit - anknüpfen, oder ist die Unterhaltsforderung als NEU an zu sehen. Damit müsste berücksichtigt werden, das ich eben im Ausland lebe und hier auch nicht arbeiten kann, da ich keine Arbeitserlaubnis habe.

Hallo p
>>> Er hat Nachweise zu liefern über eventuelles eigenes Einkommen, über Einkommen des anderen Elternteils, über sein Fortkommen (Schul/Studienbescheinigung, Zeugnisse).
Die Frage ist noch die selbe. Er könnte/wird mir sagen, ich arbeite nicht. Hat aber einen z.B. 400 € Job. Einen sicheren Nachweis hätte ich ja nur, wenn ich seine Steuererklärung einsehen könnte / dürfte.


Hallo Leute - Ihr unterstützt mich so toll, das mir fast die Worte ausgehen!

Gruß
Blattlaus
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