05-02-2010, 12:43
Ja noch viel besser, keine Arbeitserlaubnis...
Darauf würde ich mich berufen und einen dortigen Anwalt beauftragen, den Gesetzestext zu kopieren und denen dann zuschicken. Übersetzen können die selber, ist nicht dein Problem.
Falls gefragt wird, wovon du dann deinen eigenen Unterhalt bestreitest, gib deine Freundin/Frau an die es bestätigt. Fertig!
AUF KEINEN FALL DIE ABFINDUNG MITTEILEN!!!
Dadurch werden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Die können dich nicht zu Unterhalt verpflichten, du wohnst nicht mehr in Deutschland und hast im Ausland nur das Geld, was deine Freundin/ Frau dir zur Verfügung stellt.
2. Freiwillige Leistungen Dritter (ob jetzt offiziell oder nicht, egal) dürfen nicht als Einkommen gezählt werden wenn der Dritte es nicht zulässt oder dieses als Taschengeld für den eigentlich Pflichtigen deklariert!
3. Man kann niemanden zwingen zurück nach Deutschland zu kommen um Unterhalt erwirtschaften zu müssen.
4. Die neue Heimat ist dein neuer Lebensmittelpunkt und der muss respektiert werden!
Unter diesen Voraussetzungen ist keine Unterhaltpflicht mehr zu sehen. Kein Richter würde hier noch irgendetwas sagen können.
Und dann ist Ruhe im Karton (oder Mutter muss an Sohnemann Unterhalt zahlen)
gleichgesinnter
Darauf würde ich mich berufen und einen dortigen Anwalt beauftragen, den Gesetzestext zu kopieren und denen dann zuschicken. Übersetzen können die selber, ist nicht dein Problem.
Falls gefragt wird, wovon du dann deinen eigenen Unterhalt bestreitest, gib deine Freundin/Frau an die es bestätigt. Fertig!
AUF KEINEN FALL DIE ABFINDUNG MITTEILEN!!!
Dadurch werden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Die können dich nicht zu Unterhalt verpflichten, du wohnst nicht mehr in Deutschland und hast im Ausland nur das Geld, was deine Freundin/ Frau dir zur Verfügung stellt.
2. Freiwillige Leistungen Dritter (ob jetzt offiziell oder nicht, egal) dürfen nicht als Einkommen gezählt werden wenn der Dritte es nicht zulässt oder dieses als Taschengeld für den eigentlich Pflichtigen deklariert!
3. Man kann niemanden zwingen zurück nach Deutschland zu kommen um Unterhalt erwirtschaften zu müssen.
4. Die neue Heimat ist dein neuer Lebensmittelpunkt und der muss respektiert werden!
Unter diesen Voraussetzungen ist keine Unterhaltpflicht mehr zu sehen. Kein Richter würde hier noch irgendetwas sagen können.
Und dann ist Ruhe im Karton (oder Mutter muss an Sohnemann Unterhalt zahlen)
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum