05-02-2010, 12:59
Hallo
Danke vorerst für alles.
Am Dienstag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Deutschland.
Aber mit dem Vorsatz, erstmal klären ob er 'mitzieht' was meine meine / eure Ideen betrifft, oder ob ich es als reines Beratungsgespräch sehe.
Dann würde ich versuchen es selbst durch zu ziehen.
Auch wenn es in der Trennungsfaq steht:
>>> Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten.
Würde das irgendjemand nochmal betstätigen können.
Beraten heißt für mich, keine Auskünfte über meine persönlichen Verhältnisse in welcher Form auch immer.
Danke
Blattlaus
Danke vorerst für alles.
Am Dienstag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Deutschland.
Aber mit dem Vorsatz, erstmal klären ob er 'mitzieht' was meine meine / eure Ideen betrifft, oder ob ich es als reines Beratungsgespräch sehe.
Dann würde ich versuchen es selbst durch zu ziehen.
Auch wenn es in der Trennungsfaq steht:
>>> Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten.
Würde das irgendjemand nochmal betstätigen können.
Beraten heißt für mich, keine Auskünfte über meine persönlichen Verhältnisse in welcher Form auch immer.
Danke
Blattlaus