05-02-2010, 13:28
Zitat: >>> Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten.
Das kann ich bestätigen, nachdem ich den Unterhalt zum 18. Geburtstag pünktlich eingestellt hatte, kam nach Wochen ein Bettelbrief vom Jugendamt. Mein Kindlein hatte vorgesprochen und musste wieder abziehen. Eine völlig andere Diction im Brieflein. Ganz lieb geschrieben. Einfach ignorieren.
Grüße aus Pattaya
Das kann ich bestätigen, nachdem ich den Unterhalt zum 18. Geburtstag pünktlich eingestellt hatte, kam nach Wochen ein Bettelbrief vom Jugendamt. Mein Kindlein hatte vorgesprochen und musste wieder abziehen. Eine völlig andere Diction im Brieflein. Ganz lieb geschrieben. Einfach ignorieren.
Grüße aus Pattaya
Angst und Geld hatte ich noch nie.