10-02-2010, 13:26
Wenn dir der Ausgang der in der Sache latte ist, dann kannst du gleich von Beginn an in die Öffentlichkeit treten.
Ansonsten kann ich dir hierzu derzeit nicht raten, weil JugendamtssachbearbeiterInnen sind wie Vampire lichtscheue Nachtgestalten.
Das geht nur, wenn auch das Gericht auf die "Sachkunde" seitens des JA pfeift, was alleine dem Umstand, dass man sich kennt und die Kontakte meist wohlwollend pflegt, eher selten der Fall sein dürfte.
Lektüre über Mütterämter gibt´s im Internet reichlich.
Mir gefallen besonders die Ausführungen von Karin Jäckel.
Leseprobe!
Ansonsten kann ich dir hierzu derzeit nicht raten, weil JugendamtssachbearbeiterInnen sind wie Vampire lichtscheue Nachtgestalten.
Das geht nur, wenn auch das Gericht auf die "Sachkunde" seitens des JA pfeift, was alleine dem Umstand, dass man sich kennt und die Kontakte meist wohlwollend pflegt, eher selten der Fall sein dürfte.
Lektüre über Mütterämter gibt´s im Internet reichlich.
Mir gefallen besonders die Ausführungen von Karin Jäckel.
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