04-03-2010, 13:19
(18-12-2009, 15:36)p schrieb:Das sind schöne ansichten, sagt mal bitte wovon soll der Rentner dann Leben, laut mein Anwalt meite Sie Unter 770.- € darf niemad gesetzt werden.(18-12-2009, 15:28)nohope schrieb: kann der rentner durch klage des expartners irgendwie unter 770€ gesetzt werden?
Natürlich. Sogar auf Null. Du baust wie die Meisten auf die irrige Annahme, für sowas gäbe es ein Gesetz. Gibt es nicht. Das ist Richterrecht. Die Düsseldorfer Tabelle hilft dir kein bisschen. Der Richter wird sagen, für den notwendigen Selbstbehalt setzt er das an, was begründet erscheint. Niedrige Lebenshaltungskosten, Verletzung einer Erwerbsobliegenheit, Finanzierung durch einen Dritten, dem Richter reichen ein paar Worte Begründung und du hast einen Abzweigantrag im Rücken, der dir die Rente bereits an der Quelle wegpfändet.
Da bin ich mal neugierig auf auf mich noch zukommt..