11-03-2010, 08:49
Die deutschen Botschaften übernehmen auch notarielle Aufgaben. Es ist also kein Thema, z.B. eine EV dort abzugeben. Es macht aber keinen Sinn diese EV freiwillig durchzuführen. Zu welchem Zweck?
Ansonsten empfehle ich immer den regen Kontakt mit den Behörden. Einladungen vom Gericht habe ich immer begrüsst und ich habe gebeten, dass die Reisekosten vorab bereit gestellt werden müssen, da ich die nicht verauslagen kann und da ich kein Konto habe, habe ich als Geldabholungsstelle die deutsche Botschaft empfohlen. Die deutschen Gerichte haben davon dann immer Abstand genommen.
Ansonsten empfehle ich immer den regen Kontakt mit den Behörden. Einladungen vom Gericht habe ich immer begrüsst und ich habe gebeten, dass die Reisekosten vorab bereit gestellt werden müssen, da ich die nicht verauslagen kann und da ich kein Konto habe, habe ich als Geldabholungsstelle die deutsche Botschaft empfohlen. Die deutschen Gerichte haben davon dann immer Abstand genommen.