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BSozG: Zusätzliches Hartz-IV für Kinder wegen Kleidung abgelehnt
#1
Das Bundessozialgericht hat die Klage von Eltern abgewiesen, die für die Kleidung ihrer Kinder zusätzlich Geld vom Staat wollten.
Die Hoffnungen vieler Hartz-IV-Empfänger haben mit der Entscheidung der obersten Sozialrichter erneut einen Dämpfer erhalten.

DER SPIEGEL folgert daraus, dass bei den Hartz-IV-Sätzen, trotz des BVerfG-Urteils im letzten Monat, alles beim Alten bleiben wird:

"Es ist also ein Stück wahrscheinlicher geworden, dass selbst die Hartz-IV-Zahlungen vom Staat für Heranwachsende im kommenden Jahr nicht deutlich ansteigen werden, sondern die Bundesregierung im Wesentlichen eine bessere Begründung der bereits heute bestehenden Sätze vorlegen wird. Schließlich hatte auch das Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil explizit nicht die Höhe der Regelsätze von Hartz IV beanstandet, sondern nur deren pauschalierte Berechnung.

Deshalb spricht inzwischen einiges dafür, dass es im kommenden Jahr bei Hartz IV heißt: das Gleiche, nur anders verpackt.
"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...27,00.html


Information des Bundessozialgerichtes
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=2&anz=10
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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BSozG: Zusätzliches Hartz-IV für Kinder wegen Kleidung abgelehnt - von borni - 23-03-2010, 15:02

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