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BSozG: Zusätzliches Hartz-IV für Kinder wegen Kleidung abgelehnt
#5
(24-03-2010, 10:37)ali mente schrieb: Für Hartzer ist es halt schwieriger einen Flohmarkt zu besuchen,

Wenn sie von Staats wegen dazu aufgefordert werden, ist das diskriminierend. Das ist aber sooo pfui, dass der Staat das natürlich nicht darf.
Also werden die Hilfen nach Ladenpreisen berechnet.
Tatsächlich eingekauft werden die Sachen dann auf dem Flohmarkt, der Rest ist das wohlverdiente Geld der "Hilfepmpfänger" - ach nein: "Kunden" oder "Leistungsempfänger".
Abrechnungen verlangen ist dann auch wieder diskriminierend, da Generalverdacht, kann also auch nicht gemacht werden.
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RE: BSozG: Zusätzliches Hartz-IV für Kinder wegen Kleidung abgelehnt - von karlma - 24-03-2010, 17:19

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