31-03-2010, 12:23
Das wichtigste, was pasiert: die gerichtliche Streiterei beginnt.
Wenn du denn eine ER kriegen solltest, in der drinsteht, was du dir ausmalst, dann dürfte sie nicht wegziehen - aber du wirst sie nicht kriegen.
Wenn sie dennoch wegzieht, macht sie sich NICHT mal strafbar. Es würde dann nur ein evtl. festgelegtes Zwangsgeld fällig - im Extremfall kann sie ihr Sorgerecht gefährden.
Wenn du denn eine ER kriegen solltest, in der drinsteht, was du dir ausmalst, dann dürfte sie nicht wegziehen - aber du wirst sie nicht kriegen.
Wenn sie dennoch wegzieht, macht sie sich NICHT mal strafbar. Es würde dann nur ein evtl. festgelegtes Zwangsgeld fällig - im Extremfall kann sie ihr Sorgerecht gefährden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #