08-04-2010, 10:12
Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Unsicherheit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben, jedoch im Ausland oder in verschiedenen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kompliziert werden.
[..]Die Kommission schlägt jetzt eine gemeinsame Regelung vor, nach der darüber befunden wird, welches Landesrecht bei der Scheidung einer Mischehe gilt. In der vorgeschlagenen Verordnung ist dies wie folgt geregelt:
[..]In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.
[..]Vorgeschlagen wird auch ein besserer Schutz der schwächeren Ehepartner vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren. Bisher konnte der Ehepartner, der die Reise- und Anwaltskosten aufbringen konnte, schnell das Gericht in einem anderen Land befassen, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen werden musste, das seine Interessen beschützte. Wenn beispielsweise ein Pole nach Finnland umzieht, könnte er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen.
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/scheidun...r/04-2010/
[..]Die Kommission schlägt jetzt eine gemeinsame Regelung vor, nach der darüber befunden wird, welches Landesrecht bei der Scheidung einer Mischehe gilt. In der vorgeschlagenen Verordnung ist dies wie folgt geregelt:
[..]In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.
[..]Vorgeschlagen wird auch ein besserer Schutz der schwächeren Ehepartner vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren. Bisher konnte der Ehepartner, der die Reise- und Anwaltskosten aufbringen konnte, schnell das Gericht in einem anderen Land befassen, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen werden musste, das seine Interessen beschützte. Wenn beispielsweise ein Pole nach Finnland umzieht, könnte er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen.
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