Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht
#9
(09-04-2010, 23:11)Gustav schrieb: Kind ist da, ich hab nichts anerkannt bis jetzt, muss aber bald zum JA und da werden die sich bestimmt schon gut um mich kümmern, deswegen frag ich hier was ich machen soll und wie ich mich verhalten soll bei den Ämtern. Soll ich anerkennen, soll ich es drauf ankommen lassen, soll ich kooperieren und total auf Ballaballa machen?

Die Anerkennung ist eine Formalität. Wenn du da nicht hingehst oder nicht unterschreibst, hat die Beiständin den Brief mit der Gerichtsklage schon abgeschickt, ehe du die Türklinke des Ausgangs anfasst. Du wirst dann verklagt, musst einen Vaterschaftstest machen, die Vaterschaft wird gerichtlich festgestellt und im Endeffekt hast du dasselbe erreicht wie mit einer freiwilligen Unterschrift. Plus einer Rechnung von 2000 EUR über Gerichtskosten und Vaterschaftstest sowie den ganzen Aufwand.

Nur wenn du ohnehin bald weg willst, dann lass sie ihren Gerichtsbrimborium anleiern, um Kosten zu produzieren. Ist ja egal, es wird keiner mehr da sein der etwas bezahlt. Wenn du vorerst dableiben willst, verhalte dich kostensenkend, unterzeichne die Anerkennung freiwillig. Solltest du die geringsten Zweifel haben, dass das Kind doch nicht von dir ist, mach erst einen freiwilligen Vaterschaftstest, ohne Gericht. Zum Jugendamt gehen, sagen dass nicht sicher ist ob du der Vater bist und ein Vaterschaftstest Klarheit bringen würde, zu dem du bereits wärst.


Im Moment bist du sehr verletzt und gekränkt, die natürliche Reaktion angesichts des typischen Mutter- und Behördenverhaltens, vor allem nach einer unerwünschten Vaterschaft. Ich würde jetzt nichts überstürzen, die Flucht ergreifen, starke "niemals, nie" Aussagen machen. Solange dein Geld und andere Werte für Staat und Ex unerreichbar sind, du den Mindest-Kindesunterhalt zahlst, kannst du in aller Ruhe deine Pläne und Angelegenheiten ordnen und dann handeln. Um den Betreuungsunterhalt mach dir keine Sorgen. Wenn du den Kindesunterhalt nicht bezahlst, musst du schneller vorgehen, weil die gegen dich abgefeuerten Geschosse früher eintreffen und grösser sind. Auch damit kann man umgehen, vorausgesetzt man ist dickfellig und kennt genügend Tricks, um jahrzehntelang auf Dritte auszuweichen.

Zum Schluss ein Punkt, den du im Moment wahrscheinlich nicht hören willst: Das Kind. Jenseits aller Kränkungen bist du ein Elternteil. Glaube nicht, dass du das begraben und wegschieben kannst. Den Rest des Lebens bist du Vater, ganz egal wie fies mit dir umgesprungen wird, ob du Kontakt hast oder nicht. Deine einzige echte Verantwortung für das Kind ist gelebte Vaterschaft. Daran ändert auch das Macht- und Müttermachogehabe nichts, mit dem man dich jetzt verbal vom Kind fernhalten will. Umgangsrecht ist durchaus einklagbar, in einem Jahr vielleicht auch gemeinsames Sorgerecht. Den grössten Gefallen, den du Jugendamt und Mutter jetzt tun kannst, ist ihrem Willen zu entsprechen, still und leise zu verschwinden. Der Mutter ist das Geld egal, sie wird die nächsten Jahre nicht mehr wie Sozialgeld haben, wenn sie nicht arbeitet. Dein Kindesunterhalt wird voll angerechnet. Egal wieviel du bezahlst, für sie ist es kein Unterschied. Ein Unterschied ist es jedoch, ob sie ihren Machtmissbrauch am Kind ungehemmt ausleben kann oder ob beim Kind auch ein anderer Elternteil und Kontrollinstanz präsent ist. Für das Kind ist es auch ein Riesenunterschied, ob es allein der Mutter ausgeliefert bleiben muss oder ob ein Mann, ein Vater in der Nähe ist.

Was ist ein "Verhütungsimplantat" für Männer? Das gibt es nur bei Frauen und wirkt drei Monate. Für Männer gibt es nichts dergleichen, Tests mit Verhütungsmitteln für Männer haben niemals zu vermarkteten Produkten geführt. Vorhanden sind nur Vasektomie und (unsichere, wie du gelernt hast) Kondome.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht - von p__ - 10-04-2010, 10:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste